Knut Gerschau

Gebäudeheizung der Zukunft

Rund 35 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs und circa 30 Prozent der CO2-Emissionen entfallen in Deutschland auf den Gebäudebereich. Dabei wird 80 Prozent des Wärmebedarfs durch das Verbrennen fossiler Energieträger gedeckt. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis spätestes 2045 treibhausgasneutral zu werden. Damit muss auch der Einsatz fossiler Energieträger für die Gebäudewärme beendet werden. Ohne ein Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland das Ziel, treibhausgasneutral zu werden, nicht erreichen.

Im November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.

Im Koalitionsvertrag der Ampel sind zu verschiedenen Aspekten Änderungen des GEG vereinbart worden – unter anderem die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH40-Standard zum 1. Januar 2025. Das bedeutet, dass ab 2025 jede neue Heizung zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden muss. Ein komplettes Verbot neuer Gas- und Ölheizungen war im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.

Der im Februar an die Öffentlichkeit gelangte erste Entwurf aus den Ministerien von Robert Habeck und Klara Geywitz hat diese Anforderungen nicht erfüllt. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, technologieoffen zu sein, setzt er beispielsweise nicht um. Stattdessen bevorzugt er einzelne Technologien und stellt hohe technische Anforderungen an deren Einsatz. Auf Druck der Freien Demokraten wurde er daher noch einmal umfassend überarbeitet.

Geplant ist nun – wie auch ursprünglich vereinbart –, dass Heizungen, die ab 2024 im Neubau erstmalig eingesetzt werden, die sogenannte 65 Prozent-EE-Vorgabe erfüllen müssen. Heizungen in Bestandsgebäuden müssen nur getauscht werden, wenn die bestehende Anlage ausfällt und keinerlei Reparaturmaßnahmen möglich sind. Eine allgemeine Austauschpflicht für Heizungen gibt es nicht.

Mit Blick auf die Erfüllung dieser Vorgabe haben die Freien Demokraten für maximale Flexibilität und Technologieoffenheit gekämpft. So besteht nun kein Zwang zur Wärmepumpe. Vielmehr können Solarthermie, Bioenergie, Wasserstoff und Hybridlösungen ebenso zum Einsatz kommen, wenn dies technisch möglich ist. Auch ein vollkommen individueller Nachweis der Erfüllung ist möglich. Gebäudeeigentümer sollen flexibel und passgenau die Lösung finden, die für ihr Gebäude sinnvoll ist. Wir Freie Demokraten halten es für falsch, solche technischen Möglichkeiten durch pauschale Verbote auszubremsen. Hinzu kommen die praktischen Schwierigkeiten beim Einbau von Pelletheizungen und der Installation von Solarpaneelen durch den anhaltenden Fachkräftemangel.

Vor diesem Hintergrund war uns auch wichtig, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot erhalten und bei unbilliger wirtschaftlicher Härte eine Befreiung von den Anforderungen des GEG möglich bleibt. Derzeit ist vorgesehen, für Hauseigentümer über 80 eine allgemeine Befreiung von der Vorgabe einzuführen. Daneben ist aber auch ein angemessenes, ausfinanziertes Förderkonzept notwendig, um Hauseigentümer bei den erforderlichen Investitionen zu unterstützen. Denkbar wäre für uns eine Abwrackprämie für alte Heizungen. Dabei muss gelten, dass niemand überfordert werden darf.

Ein konkreter Gesetzentwurf seitens des Bundeswirtschaftsministeriums wurde in dieser Woche im Kabinett vorgelegt. Nun gilt es, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren intensiv zu beraten und anzupassen. Dabei müssen Bedenken im Hinblick auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen berücksichtigt werden. Um die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig zu belasten, müssen ausreichende Übergangsfristen und Fördermöglichkeiten eingearbeitet werden. Auch über die Altersgrenze von 80 Jahren, muss noch debattiert werden. Diese Punkte haben auch die FDP-Bundesminister im Kabinett mit einer Protokollerklärung zum Ausdruck gebracht.

Es ist sicher nicht zu bestreiten, dass die CO2-Einsparungen im Gebäudebereich den von der Bundesregierung vorgegebenen Zielen hinterherhinken. Dies darf aber nicht zu überstürzten Entscheidungen führen, die weder realistisch umsetzbar noch finanzierbar sind. Alle innovativen technologischen Maßnahmen, die zur CO2-Vermeidung beitragen, müssen ermöglicht werden. Nur so können wir zukunftsorientierte und nachhaltige Lösungen finden. Nur so erreichen wir das Ziel, bis 2045 frei von Treibhausgasen zu werden und dabei die Freiheit des Einzelnen zu bewahren.